Garantie- und Reklamationsbedingungen der KOVACO, spol. s r.o.

1. Allgemeine Bedingungen für die Gewährung einer Garantie

  1. Die KOVACO, spol. s r.o., mit dem Sitz in Mostová 2, 811 02 Bratislava – Staré Mesto, Ident.-Nr.: 36 038 911, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts Bratislava III, Abteilung: Sro, Einlage Nr. 167483/B, bietet den Kunden eine Garantie für die Qualität des Produkts. Die Garantie erstreckt sich auf Fehler/Mängel des gekauften Produkts, die innerhalb der Garantiezeit auftreten. Wenn Sie ein Produkt kaufen, sollten Sie sich genau überlegen, welche Eigenschaften und Funktionen Sie von dem Produkt erwarten. Die Tatsache, dass das Produkt nicht Ihren späteren Anforderungen entspricht, kann kein Grund für eine Reklamation sein. Vor der ersten Benutzung des gekauften Produkts lesen Sie bitte sorgfältig die Bedienungs- und Wartungsanleitung sowie die Anweisungen des Herstellers KOVACO, spol. s r.o. und befolgen Sie diese genau.
  2. KOVACO, spol. s r.o., als Hersteller des Produkts, erklärt, dass das Produkt vollständig ist, ordnungsgemäß geprüft wurde und in seiner Ausführung allen gesetzlichen Anforderungen der Rechtsordnung der Slowakischen Republik entspricht, die zum Zeitpunkt des Verkaufs des Produkts auf dem Gebiet der Slowakischen Republik gültig waren. Das Produkt erfüllt alle technischen Anforderungen, um gemäß den einschlägigen Vorschriften in Verkehr gebracht/in Betrieb genommen zu werden. Die Konformitätserklärung wurde in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen ausgestellt.
  3. Weitere Bedingungen, die in den Garantie- und Reklamationsbedingungen der KOVACO, spol. s r.o. nicht aufgeführt sind, richten sich nach der Rechtsordnung der Slowakischen Republik, insbesondere nach den einschlägigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des jeweiligen Kaufvertrags und der geltenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der KOVACO, spol. s r.o.
  4. Das Dokument Garantie- und Reklamationsbedingungen der KOVACO, spol. s r.o. ist öffentlich zugänglich auf der Webseite der Gesellschaft unter https://www.kovacocompany.de/unterlagen/.
  5. Der Hersteller ist verpflichtet, einen Kaufbeleg für das Produkt auszustellen, aus dem das Verkaufsdatum des Produkts, die Art des Produkts und der Preis, zu dem das Produkt verkauft wurde, sowie die Identifikationsdaten des Herstellers hervorgehen, es sei denn, eine rechtliche Sondervorschrift sieht etwas anderes vor.

2. Garantiezeitraum

  1. Der Garantiezeitraum für das Produkt wird gemäß den grundlegenden Garantiebedingungen für die Lieferung von Maschinenbauprodukten (Gesetz Nr. 513/91 Slg., in der geltenden Fassung, § 620 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) wie folgt festgelegt:
    • 24 (vierundzwanzig) Monate ab dem Verkaufsdatum für alle tragenden Teile (Rahmen, Ausleger, Skelett usw.), sofern im Garantieschein nicht anders angegeben,
    • 6 (sechs) Monate ab dem Verkaufsdatum für Dichtungen, Hydraulikmotoren, Hydraulikschläuche und Verbindungselemente, sofern im Garantieschein nicht anders angegeben,
    • der Zeitraum von der Geltendmachung der Haftungsrechte für Produktfehler bis zur Verpflichtung des Kunden, das Gerät nach Abschluss der Reparatur zu übernehmen, ist nicht im Garantiezeitraum enthalten. Der Hersteller ist verpflichtet, dem Kunden eine Bestätigung darüber auszustellen, wann er das Recht geltend gemacht hat, sowie über die Reparatur und die Dauer der Reparatur,
    • wenn ein Bauteil oder eine Baugruppe ersetzt wird, gilt die Garantie für den Rest des ursprünglichen Garantiezeitraums, als ob es sich um ein Originalteil handeln würde.

3. Recht auf Geltendmachung der Reklamation

  1. Liegt ein Mangel des gekauften Produkts vor, so hat der Kunde das Recht, den daraus resultierenden Mangel als Vertragswidrigkeit geltend zu machen. Um die Reklamation ordnungsgemäß zu beurteilen, muss sichergestellt werden, dass das beanstandete Produkt sauber und vollständig ist.
  2. Für die Kunden der KOVACO, spol. s r.o. gelten die Regelungen und Bestimmungen, die inden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der KOVACO, spol. s r.o. und in den Garantie- und Reklamationsbedingungen festgelegt sind. Der Kunde ist auch verpflichtet, bei der Verwendung des Produkts die allgemein bekannten Regeln und die Bedingungen für die korrekte Installation des Produkts und dessen Handhabung, die in der Montageanleitung oder in der Bedienungs- und Wartungsanleitung festgelegten Bedingungen einzuhalten und das gekaufte Produkt entsprechend seiner Bestimmung zu verwenden.

4. Ort der Geltendmachung der Reklamation

  1. Der Kunde reklamiert schriftlich bei der Reklamationsabteilung an der Anschrift der KOVACO, spol. s r.o., Veľká Lehota 210, 966 41 Veľká Lehota, oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse kovaco@kovaco.sk.
  2. Die Reklamation wird durch Ausfüllen des Formulars für Reklamation eingereicht, das auf der Webseite des Unternehmens https://www.kovacocompany.de/unterlagen/ zur Verfügung steht.
  3. Dem Formular für Reklamation müssen ein Kaufnachweis für das Produkt, d. h. eine Rechnung oder eine Quittung, ein Foto des Typenschilds mit der Fertigungsnummer des Produkts, eine Fotodokumentation des Produktfehlers, Wartungs- und Serviceunterlagen des Produkts sowie der Garantieschein beigefügt werden.
  4. Zur Geltendmachung der Haftungsrechte für Fehler (Reklamation) ist ein Kaufnachweis für das Produkt erforderlich, d. h. eine Rechnung oder eine Quittung. Die Vorlage des Kaufbelegs zum Zwecke der Reklamation ist auch dann ausreichend, wenn der Garantieschein zwar ausgestellt wurde, der Kunde diesen jedoch verloren hat. In einem solchen Fall wird die Reklamation angenommen, wobei für das Produkt eine Garantie gemäß dem gültigen Handelsgesetzbuch gewährt wird, wenn das Produkt von einer juristischen Person gekauft wurde, oder eine Garantie gemäß dem gültigen Bürgerlichen Gesetzbuch, wenn das Produkt von einer natürlichen Person gekauft wurde. Dabei wird eine eventuell auf dem verlorenen Garantieschein angegebene verlängerte Garantiezeit nicht berücksichtigt.
  5. Der Garantieservice erstattet keine Kosten für den Versand des Produkts.
  6. Im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme von Garantieleistungen werden die damit verbundenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
  7. Für die Beurteilung der Gültigkeit der Reklamation ist die Stellungnahme der Technischen Kontrollabteilung des Herstellers maßgebend.

5. Haftung des Herstellers

  1. Beim Verkauf eines Produkts haftet der Hersteller dafür, dass das Produkt dem Kaufvertrag entspricht, d. h. dass die verkaufte Sache – das Produkt – die im Vertrag geforderten, vom Hersteller beschriebenen und aufgrund der Werbung erwarteten Qualitäts- und Gebrauchseigenschaften aufweist, dass es den Anforderungen, den gesetzlichen Vorschriften und dem vom Hersteller angegebenen Zweck bei der Verwendung der Sache oder dem, wofür die Sache gewöhnlich verwendet wird, entspricht.
  2. Ist das Produkt bei der Annahme durch den Kunden mangelhaft, liegt ein Verstoß gegen den Kaufvertrag vor.
  3. Der Hersteller haftet gegenüber dem Kunden für Mängel, die sich nach der Übernahme des Produkts und innerhalb des Garantiezeitraums als Verletzung des Kaufvertrags erweisen.
  4. Der Hersteller haftet nicht für die Nichtübereinstimmung mit dem Kaufvertrag, wenn:
    • der Kunde den Fehler des Produkts selbst verursacht hat,
    • die Reklamation des Kunden im Widerspruch zur Beschaffenheit des Produkts steht, insbesondere zum Ablauf des Garantiezeitraums des Produkts,
    • der Kunde die Bedingungen für die Lagerung, die fachgerechte Installation und die fachgerechte Handhabung mit dem Produkt nicht eingehalten hat
  5. Der Hersteller haftet nicht für Mängel:
    • für die ein Rabatt auf den Preis des Produkts gewährt wurde,
    • die nach Ablauf des Garantiezeitraums des Produkts aufgetreten sind.
  6. Der Kunde wird über die Annahme der Reklamation benachrichtigt, indem das Formular für Reklamation mit dem Datum der Geltendmachung der Reklamation bestätigt wird. Auf dem Formular für Reklamation ist auch anzugeben, welches Produkt und welcher Mangel beanstandet wird.
  7. Wenn der Kunde Mängel am Produkt reklamiert, ist der Reklamationstechniker verpflichtet, die Reklamation ordnungsgemäß zu prüfen und innerhalb der gesetzlichen Fristen eine Entscheidung über deren Erledigung zu treffen. Zu diesem Zweck ist er berechtigt, weitere erforderliche Unterlagen anzufordern (Wartungs- und Serviceprotokolle oder sonstige Unterlagen über das Installationsdatum, die Installationsmethode usw.).
  8. Die allgemeine Frist für die Erledigung einer Reklamation beträgt 30 Tage. Je nach der Komplexität der Bewertung der Reklamation kann die für die Erledigung der Reklamation erforderliche Zeit sowohl kürzer als auch länger sein. Der Kunde wird hiervon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Die Mitwirkung des Kunden und die Vorlage der erforderlichen Unterlagen über den Kauf, die Lagerung, die Installation und die Wartung des Produkts sind wichtig für die rechtzeitige Erledigung der Reklamation.
  9. Wenn der Kunde mit dem Ergebnis der Reklamation nicht zufrieden ist, muss er seinen Einspruch gegen die Entscheidung der Reklamationsabteilung direkt an die Geschäftsleitung des Unternehmens unter der oben genannten Adresse senden. Die Geschäftsleitung des Unternehmens beurteilt die gesamte Angelegenheit auf der Grundlage von Informationen sowohl des Kunden als auch der Reklamationsabteilung.
  10. Im Falle der Unzufriedenheit mit der Lösung der Reklamation hat der Kunde das Recht, seine Ansprüche vor dem zuständigen Gericht der Slowakischen Republik geltend zu machen.

6. Erlöschen der Garantie

  1. Jegliche Garantie- und Haftungsansprüche für Personen- und Sachschäden werden abgelehnt, wenn sie innerhalb des Garantiezeitraums aus einem oder mehreren der folgenden Gründe entstanden sind:
    • Verwendung des Produkts entgegen dem Verwendungszweck des Produkts,
    • unsachgemäße unprofessionelle Verwendung des Produkts,
    • unsachgemäße Installation, unsachgemäße Inbetriebnahme, unsachgemäße Bedienung, unsachgemäße Wartung oder unsachgemäße Reparatur des Produkts,
    • durch Nichtbeachtung der Sicherheits- und Gebrauchsanweisungen in der Bedienungs- und Wartungsanleitung,
    • Vornahme der eigenmächtigen baulichen Veränderungen an dem Produkt,
    • unzureichende Kontrolle der Teile des Produkts, die dem Verschleiß unterliegen,
    • unsachgemäße Wartung und Instandhaltung während des Garantiezeitraums,
    • Katastrophen aufgrund von Fremdkörpern und höherer Gewalt.
  2. Die Garantie ist ebenso nicht gültig:
    • für Störungen, die durch die natürliche Abnutzung der Sache verursacht werden, unter Berücksichtigung der Bedingungen, unter denen das Produkt betrieben wird (Lager, Kette, Dichtungen usw.),
    • für Störungen, die durch mechanische Beschädigung des Produkts verursacht werden, einschließlich Unfallschäden, insbesondere Schäden an Kunststoffteilen, ungeschützten Funktionsteilen von Hydraulikzylindern – Kolbenstangen, Hydraulikkomponenten, einschließlich Hydraulikschläuchen und Stahlabdeckungen,
    • für Komponenten, die durch unsachgemäße Eingriffe, Überspannung im Netz bzw. elektrostatische Entladung elektrisch beschädigt wurden,
    • für Störungen, die durch die Verwendung anderer als der vom Hersteller KOVACO, spol. s r.o. empfohlenen Komponenten verursacht wurden,
    • für Störungen, die durch Reparaturen oder Änderungen am Produkt durch Personen verursacht wurden, die nicht vom Hersteller KOVACO, spol. s r.o. autorisiert wurden,
    • für Produktstörungen, die durch Transport, Handhabung und Lagerung außerhalb der Lagerräume des Herstellers verursacht wurden,
    • für Produktstörungen, die durch eine für den Betrieb des Produkts ungeeignete Arbeitsumgebung (Chemikalien, Dämpfe, Lösungsmittel, niedrige Temperaturen, hohe Luftfeuchtigkeit, unzureichende Isolierung usw.) verursacht werden,
    • für Produktstörungen, die durch den Betrieb unter ungeeigneten technischen Bedingungen verursacht werden (Überschreitung der Parameter der maximal zulässigen Temperaturen, Drücke, unzureichende Funktion der Schutzelemente usw.),
    • für routinemäßige Wartung und Instandhaltung.

7. Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Garantie- und Reklamationsbedingungen oder eines Teils davon ungültig, unwirksam oder anderweitig rechtlich nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Garantie- und Reklamationsbedingungen oder eines Teils davon. Die ungültige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine gültige, wirksame oder durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die der Absicht dieser Garantie- und Reklamationsbedingungen am nächsten kommt.
  2. Für die Geltendmachung der Rechte gemäß diesen Garantie- und Reklamationsbedingungen sowie für alle anderen Rechtshandlungen, Rechtstatsachen und/oder Streitigkeiten, die sich aus und/oder im Zusammenhang mit diesen Garantie- und Reklamationsbedingungen und/oder der Geltendmachung der Haftungsrechte für Produktfehler ergeben, gilt die Rechtsordnung der Slowakischen Republik. Die Anwendung des UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

Bratislava, den: 1.4.2023

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Geschäftsführer der Gesellschaft
KOVACO, spol. s r.o.,